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Viel Wissenswertes rund um den Wein, von A wie Achterl bis Z wie Zweigelt! Wählen Sie einen Buchstaben oder benutzen Sie die Stichwortsuche links oben (basierend auf dem boolschen Suchalgorithmus).
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Süßung
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Bezeichnung für den Zusatz von Traubenmost bzw. deren Konzentrat zum Wein um den Gehalt an Restzucker im Wein zu erhöhen. Nicht mit Anreichern, das der Erhöhung des Alkohol-Gehaltes dient, zu verwechseln. Das Wein-Gesetz der EU erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Süßung von Tafelwein, Landwein und Qualitätswein. Die zulässigen Süßungsmittel und die Grenzwerte sind auf EU-Gemeinschaftsebene geregelt. Als Süßungsmittel sind Traubenmost, konzentrierter Traubenmost oder RTK (rektifiziertes Traubenmost-Konzentrat) erlaubt. Die Süßung mit Trockenzucker (Saccharose) oder mit Traubensaft ist verboten.
Siehe RTK
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