Auch Zuckerrest, eine grundsächliche Einteilung der Qualität bzw. des Weintypes und auch des Geschmackes erfolgt über den Restzucker. Auch als Restsüße oder Zucker-Rest bezeichnete Menge von Zucker im Wein, die durch ein natürliches Ende der Gärung oder durch gezieltes Abstoppen erhalten bleibt. Der Restzucker-Gehalt in g/l wird eher selten auf dem Etikett angegeben, wobei die entsprechende Menge weingesetzlich geregelt ist:
- trocken bis max. 9 g/l Restzucker, wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 2 g/l niedriger ist. Beispiel: Ein Wein mit 8 g/l Zucker, muss mindestens 6 g/l Säure haben, um als "trocken" deklariert zu werden
- halbtrocken bis 12 g/l Restzucker (Deutschland 15 g/l)
- halbsüß (oder auch lieblich) bis 45 g/l Restzucker
- süß über 45 g/l Restzucker
Bei idealen Gärbedingungen (warme Vergärung) kann ein Wein bis auf einen Restzucker-Gehalt von 0,7 g/l runtergären, gilt aber bereits unter 4 g/l als "völlig durchgegoren" (sehr trocken).
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