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Weinglossar

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Etikett

Der amtliche Ausweis eines Weines mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben befinden sich auf dem Hauptetikett, einem zusätzlichen Halsetikett, oder neumodern auf dem Rücketikett. Die obligatorischen Angaben sind:

  • Qualität - Tafel-, Land-, Qualitäts- oder Prädikatswein
  • Herkunft - geografische Bezeichnung (z. B. Burgenland), einer Weinbau-Region (z. B. Steirerland), eines Anbaugebietes (z. B. Wachau)
  • Rebsorte - sortenrein, mit min. 85% Anteil
  • Nennvolumen - zumeist 75 cl mit dem Zusatz "e" für geeicht (siehe auch Flaschengrößen)
  • Alkohol-Gehalt - zumeist %vol Alk. gerundet auf halbe Kommastellen
  • Name des Abfüllers (siehe unter Erzeugerabfüllung
  • Jahrgang - des Erntejahres
  • Geschmacks-Angabe - trocken, halbtrocken, lieblich, süß
  • Schwefeldioxid - gemäß EU-Richtlinie kennzeichnungspflichtig ab dem 25. Nov. 2005 bei mehr als 10 mg/l

Zusätzliche Angaben, wie Barrique-Ausbau, Gesamt-Säure, Restzucker<, Rebsorten und Anteile bei Cuvées, geschmackliche Eigenschaften, Verbraucher-Hinweise zu Trinktemperatur oder Speisempfehlung, Details zur Lage, Auszeichnungen bei Prämierungen sind möglich.