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Weinglossar

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Ertragsbegrenzung

Freiwillige Reduzierng der Erntemenge, auch Mengenbeschränkung, für Land- und Qualtitätswein im Weingesetz auf max. 9000 kg/ha festgelegt.

Um heutige Ansprüche an gehobene Qualitätsweine zu erfüllen ist eine darüber hinausgehende Ertragsreduzierung auf unter 5000 kg/ha, für Spitzenweine sogar auf unter 3500 kg/ha (von Möglichen 12 - 15 t/ha) eine Grundvoraussetzungen.