Österreich lässt sich als kleines, aber feines Weinbauland charakterisieren. Mit einer jährlichen Produktionsmenge von rund 2,5 Mio Hektoliter Wein und einer Anbaufläche von knapp 50.000 Hektar rangiert Österreich in Europa an der 12., international etwa an der 18. Stelle.
Auf dem Großteil der Rebflächen sind Weißweinsorten (75%) angepflanzt, die Hauptsorte in Österreich ist unangefochten Grüner Veltliner mit alleine 36% der Anbaufläche. Bei den Rotweinen hat sich Blauer Zweigelt (mit 9%) seit 1950 an die Spitze gearbeitet, gefolgt vom immer wichtiger werdenden Blaufränkisch.
Wein aus Österreich ist in den letzten Jahren zunehmend ins Rampenlicht gerückt. Erfolge bei Weinmessen und internationalen Vergleichsverkostungen haben den hervorragenden Ruf der österreichischen Weine begründet.
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Das Weingesetz
Die Basis des österreichischen Weingesetzes ist das europäische Weinrecht. Österreich hat sich aber seine strikten Eigenheiten bewahrt. Die tragenden Säulen des österreichischen Weingesetzes sind die kontrollierte Herkunft, die Hektarertragsbeschränkung, die Qualitätsstufen und die staatliche Qualitätskontrolle. Unterschieden wird generell zwischen drei Qualitätsstufen: Tafelwein, Qualitätswein und Prädikatswein. Für die Einreihung in die verschiedenen Kategorien ist der Zuckergehalt des Mostes entscheidend, ausgedrückt in Klosterneuburger Mostwaage (KMW). Wichtige Angaben auf dem Etikett sind Herkunft, Sorte, Jahrgang, Qualitätsstufe, Alkoholgehalt, Hinweis auf Zuckergehalt, staatliche Prüfnummer, der Produzent oder Abfüller.
Kontrollierte Herkunft und Hektarertragsbeschränkung: In Österreich gilt für Land-, Qualitäts- und Prädikatswein eine generelle Hektarhöchstertragsmenge von 9.000 Kilogramm Trauben beziehungsweise 6.750 Liter Wein pro Hektar. Wird mehr produziert, muss die gesamte Menge als Tafelwein deklassiert werden. Tafelwein darf nur ohne nähere Herkunftsbezeichnung, ohne Sortenangabe und auch ohne Jahrgangsbezeichnung verkauft werden.
Österreichischer Qualitätswein und österreichischer Prädikatswein sind staatlich doppelt geprüft – weinchemische Analyse und Beurteilung durch ein Verkostergremium. Die staatliche Prüfnummer am Etikett und die rot-weiß-rote Banderole dokumentieren dieses aufwendige Kontroll- und Qualitätssicherungsverfahren.
In manchen Weinbauregionen wurden Gebietsschutzverbände mit eigenen Qualitätsbezeichnungen gegründet, wie z.B. Vinea Wachau oder Pannobile im Burgenland.
Das Weinland Österreich in Zahlen
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